Teilungsversteigerung unzulässige rechtsausübung Wenn der Übertragende sich bei der Vollstreckung – und hierzu gehört insbesondere die Teilungsversteigerung – eine Rückübertragung vorbehalten hat, kann. 1 Rkr: Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Antrag auf Durchführung der Teilungsversteigerung als unzulässige Rechtsausübung zu werten ist. 2 Geltend gemacht werden können z. B. ein Verstoß gegen § BGB oder eine unzulässige Rechtsausübung nach § BGB. Praxis-Tipp. 3 Nach der Rechtsprechung des BGH handelt es sich um unzulässige Rechtsausübung, wenn besondere Umstände die Geltendmachung eines Rechts als. 4 Eine Teilungsversteigerung kann auch unzulässig sein, wenn der Antragsteller sein Recht rechtsmissbräuchlich ausübt (vgl. die Einzelfälle Rdn 78 ff.). [63] Dies ist geltend zu machen mit der Widerspruchsklage analog § ZPO (vgl. Muster Rdn 39). [64] BGH in BGHZ 58, , , 5 Teilungsversteigerung ist in diesem Fall keine Option, da der Erblasser ein Auseinandersetzungsverbot bzgl. des Hauses erlassen hat und mind. ein Erbe keiner Teilungsversteigerung zustimmen würde. 6 Gemeinschaft: Zulässigkeit einer Teilungsversteigerung; stillschweigende Vereinbarung der Unauflösbarkeit einer Rechtsgemeinschaft an einem als privater Erschließungsweg genutzten gemeinschaftlichen Grundstück. Deutsches Notarinstitut. BGB §§ Abs. 2, Abs. 2, ; ZVG § 7 Unzulässige Rechtsausübung bezeichnet im deutschen Zivilrecht die rechtsmissbräuchliche Geltendmachung eines Rechtes, das der Gläubiger durch gesetzes-, vertrags- oder sonst treuwidriges Verhalten entweder erworben hat oder entsprechend einem derartigen Verhalten durchzusetzen beabsichtigt. 8 – Fällen das Verlangen der Versteigerung zur Aufhebung der Bruchteilsgemeinschaft als unzulässige Rechtsausübung darstellen. Dies ist insbesondere dann in Betracht zu ziehen, wenn einer der Ehegatten berechtigt ist, die Übereignung der Grundstückshälfte des anderen an sich zu verlangen (vgl. 9 »Die Teilungsversteigerung kann im Einzelfall eine unzulässige Rechtsausübung darstellen, etwa wenn die Aufhebung der Bruchteilsgemeinschaft für den widersprechenden Teilhaber schlechthin unzumutbar ist (im Anschluss an BGH, NJW , ). 10 12